Neuigkeiten zu Feuerwerkverbot zum 1. August

Stand: 30.07.2018 – 12.40 Uhr

Zum jetzigen Zeitpunkt haben folgende Kantone ein Feuerwerkverbot zum 1. August erlassen: Luzern, Nid-/Obwalden, Schwyz, Tessin, Wallis und Zug.

In St. Gallen gilt kein generelles Feuerwerkverbot, sondern lediglich einzelne Gemeinden haben sich dazu entschlossen. Ähnlich verhält es sich in Graubünden.

Alle anderen Kantone haben kein generelles Feuerwerkverbot erlassen. Nach unserer Einschätzung und unseren Informationen nach, wird dies auch so bleiben, auch wenn wir es natürlich nicht garantieren können.
In den Kantonen, welche kein Verbot erlassen wurde, gilt aber zumeist absolutes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Bitte achten Sie deshalb dringend auf die Einhaltung von Sicherheitsabständen. Achten Sie auch auf verdorrte Wiesen, Büsche, Sträuche und Bäume. Denken Sie beim Feuerwerkkauf vielleicht um, indem Sie evtl. auf Raketen verzichten und stattdessen eine bessser kontrollierbare Feuerwerksbatterie oder Vulkane nehmen – Fragen Sie uns, wir stehen Ihnen gerne zu allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Verkaufsstände haben alle planmässig geöffnet, sodaß in den Kantonen, wo es kein Verbot gibt, einer ungetrübten 1. Augustfeier nichts entgegensteht!