Droht ein Feuerwerkverbot am 1. August?
Diese und ähnliche Fragen erreichen uns die Tage sehr häufig, weshalb wir hier kurz drauf eingehen wollen. Stand 24.07.2018 gilt in folgenden Kantonen ein absolutes Feuer und Feuerwerksverbot: Graubünden, Wallis und Tessin.
In bestimmten Kantonen gilt ein Feuer und Feuerwerksverbot im Wald und Waldesnähe. Hier gilt aber: Feuer und somit auch das abfeuern von Feuerwerk hat unserer Auffassung nach im Wald grundsätzlich nichts verloren. Wir appellieren hier auch an Ihren menschlich gesunden Verstand wonach Sie bitte auch auf ausgetrocknete Büsche, Wiesen, Felder und dergleichen achten und Sicherheitsabstände von ca. 150 – 200 Meter einhalten.
In der restlichen Schweiz gibt es lediglich Hinweise auf Trockenheit, es droht aber derzeit kein Feuerwerksverbot, bis auf die drei vorgenannten Kantone.
Eine Gute Übersicht über die aktuelle Lage finden Sie auch h i e r – Relevant sind die schwarzen (nicht grauen) Markierungen.
Beachten Sie die Hinweise, steht einem ungetrübten Feuerwerkspass zum 1. August nichts im Wege – wir wünschen „Gut Schuss“