Feuerwerkshop informiert: Letzte Informationen rund um den 1. August Feuerwerkverkauf

Kurz FAQ: Alles wichtige zum 1. August Feuerwerkverkauf

Hier beantworten wir Ihnen die am meist gestellten Fragen

Frage: Wo kann ich meine Bestellung abholen?
Antwort: Sie können Ihre Bestellung nach Terminvereinbarung entweder bei uns in Aarau Ihre Bestellung abholen, oder an unserem Verkaufsstand in Buchs. Besuchen Sie bitte einfach hier [klick] unsere Terminseite direkt nach Aufgabe Ihrer Bestellung und vereinbaren zu den angegebenen Zeiten Ihren Wunschtermin

Frage: Wo finde ich euch?
Antwort: Sie finden uns an unseren Verkaufsständen: Alle Infos wie Öffnungszeiten, Anfahrtbeschreibung und Adresse finden Sie hier [klick]

Frage: Akzeptieren Sie auch Kartenzahlung, bzw. wie kann ich vor Ort bezahlen?
Antwort: Es stehen Ihnen alle gängigen Zahlungsmittel wie Barzahlung, Twint, Postfinance oder Kreditkarte,

Frage: Wie sind eure Öffnungszeiten?
Antwort: Sie finden alle Infos wie Öffnungszeiten, Anfahrtbeschreibung und Adresse von uns hier [klick]

Frage: Haben Sie Artikel X am Verkaufsstand, bzw. welche Artikel haben Sie vor Ort zum kaufen?
Antwort: Unser Sortiment am Verkaufsstand wechselt stetig. Wir können Ihnen also keine Auskunft hierüber geben. Kommen Sie einfach vorbei. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, nutzen Sie die Onlinebestellung und reservieren Ihre Wunschartikel – aber: Beachten Sie das es aus logistischen Gründen hierfür Bestellfristen gibt. Die Bestellfristen entnehmen Sie bitte hier [klick]

Frage: Gibt es wieder ein Vorschiessen und wenn ja, wo und wann?
Antwort: Nein – Aufgrund der aktuellen Lage haben wir uns nach Rücksprache auch mit den Behörden dazu entschlossen, das Vorschiessen diesmal abzusagen. Wir tragen hiermit der aktuellen Situation Rechnung, da unser Platz sich in Waldesnähe u.a. befindet und wir Sie und uns alle schützen möchten.

Frage: Kann ich Feuerwerk jetzt noch bestellen für den Versand?
Antwort: Massgeblich hier sind die Bestellfristen, welche Sie hier [klick] nachlesen können Achten Sie bitte darauf, dass es unterschiedliche Fristen, je nach Kanton gibt. Ist die Bestellfrist für Ihren Kanton zur Lieferung abgelaufen und Sie bestellen dennoch, werden wir Ihnen Ihre Bestellung im August zustellen. Wir bitten um Verständnis.

Sie haben eine Frage die nicht hier geklärt wurde? Schreiben Sie uns bitte einfach eine eMail. Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular hier [klick]

Feuerwerk vorbestellen – aber bitte Bestellschluss beachten!

Jetzt läuft so langsam die Zeit davon wenn Sie Ihr Feuerwerk online vorbestellen möchten.

Aufgrund der Unsicherheiten beim Wetter und den daraus resultierenden organisatorischen Veränderungen, möchten wir Sie explizit noch einmal auf die Bestellfristen hinweisen.

Diese richten sich nach Kantone, da dies, wie Sie sicher Wissen, Gefahrguttransporte sind und Touren hierfür geplant werden müssen, welche eine gewisse Vorlaufzeit benötigen..Wir bitten Sie, diese Fristen deshalb unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf des jeweiligen Bestellschlusses, können wir keine Ausnahmen mehr machen und versenden Ihre Bestellung dann nach dem 1. August. Wir bitten um Verständnis!

Alle Informationen und Details zu den Bestellfristen finden Sie hier [klick]

Vorschiessen abgesagt: Waldbrandsituation in der Schweiz

Kein Vorschiessen – keine Produktevorführung.

Auch Sie verfolgen sicher die Nachrichten über anhaltende Trockenheiten, Waldbrandgefahr und darüber, wie mit offenem Feuer umgegangen werden sollte – dabei geht es nicht nur um Feuerwerk an sich sondern generell um die offene Flamme. Wir haben bis zuletzt gehofft und die Vorbereitungen sind auch bereits abgeschlossen, aber: Nach Rück- und Absprache auch mit den Behörden und letztlich auch aus unsere eigenen jahrelangen Erfahrung heraus, möchten wir Sie schweren Herzens deshalb darüber informieren, dass dieses mit langer Tradition geführte Event diesmal ausfallen muss.Wir tragen hiermit der aktuellen Situation Rechnung, da unser Platz sich in Waldesnähe u.a. befindet und wir Sie und uns alle schützen möchten.

Was prinzipiell klar sein sollte ist, dass so oder so – und gerade bei Trockenheit – kein Feuer im Wald oder Waldesnähe etwas zu suchen hat. Die Kantone beschliessen zu Recht, Feuerverbote hier auszusprechen – wir unterstützen dies!
Darüber hinaus:Egal ob beim Grillen, Bräteln oder beim Abbrennen von Feuerwerk in diesen Zeiten, gehen Sie mit Umsicht vor. Stellen Sie einen Eimer Wasser bereit, oder halten Sie einen Feuerlöscher in der Nähe bereit. Für schnelles einschreiten, empfehlen wir sehr gerne diesen Feuerlöscher [klick] in unserem Shop.
Achten Sie auf Ihre Umgebung, auch in Städten, sind trockene Wiesen in der Nähe, ausgedorrte Bäume oder Sträucher. All unsere Feuerwerkskörper weisen in der Gebrauchsanleitung auch einen Hinweis zu Abständen zu brennbaren Gegenständen – bitte halten Sie sich dran.

Das Wetter scheint bestes Feierwetter zu werden – so wie es sich für einen 1. August gehört.
Noch eine Bitte: In den Medien wird gerne einmal „stimmung“ – in welche Richtung auch immer gemacht. Informieren Sie sich immer bei den offiziellen Stellen der Kantone über Feuerverbote und dergleichen mehr. Ein guter Ausgangspunkt hier ist www.waldbrandgefahr.ch – Nur das was dort steht (achten Sie auf den „Reiter“ Massnahmen“) und in den jeweiligen Kantonen veröffentich wird gilt, nicht aber das, was Medien oftmal versuchen zu verbreiten – vielen Dank.