Neuigkeiten zu Feuerwerkverbot zum 1. August

Stand: 30.07.2018 – 12.40 Uhr

Zum jetzigen Zeitpunkt haben folgende Kantone ein Feuerwerkverbot zum 1. August erlassen: Luzern, Nid-/Obwalden, Schwyz, Tessin, Wallis und Zug.

In St. Gallen gilt kein generelles Feuerwerkverbot, sondern lediglich einzelne Gemeinden haben sich dazu entschlossen. Ähnlich verhält es sich in Graubünden.

Alle anderen Kantone haben kein generelles Feuerwerkverbot erlassen. Nach unserer Einschätzung und unseren Informationen nach, wird dies auch so bleiben, auch wenn wir es natürlich nicht garantieren können.
In den Kantonen, welche kein Verbot erlassen wurde, gilt aber zumeist absolutes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Bitte achten Sie deshalb dringend auf die Einhaltung von Sicherheitsabständen. Achten Sie auch auf verdorrte Wiesen, Büsche, Sträuche und Bäume. Denken Sie beim Feuerwerkkauf vielleicht um, indem Sie evtl. auf Raketen verzichten und stattdessen eine bessser kontrollierbare Feuerwerksbatterie oder Vulkane nehmen – Fragen Sie uns, wir stehen Ihnen gerne zu allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Verkaufsstände haben alle planmässig geöffnet, sodaß in den Kantonen, wo es kein Verbot gibt, einer ungetrübten 1. Augustfeier nichts entgegensteht!

Verkaufsstände geöffnet!

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie noch einmal über unseren Feuerwerkverkauf informieren:

Vorneweg: Alle unsere Verkaufsstände sind geöffnet und auch unsere grosse Produktvorführung findet heute planmässig statt – Wir freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen.

Wir weisen noch einmal auf die aktuelle Lage zur Trockenheit hin, worüber wie Sie hier bereits informiert haben.

Feuerwerkverkauf geöffnet

 

Hinweise zur Trockenheit, Waldbrandgefahr und Feuerwerk

Droht ein Feuerwerkverbot am 1. August?

Diese und ähnliche Fragen erreichen uns die Tage sehr häufig, weshalb wir hier kurz drauf eingehen wollen. Stand 24.07.2018 gilt in folgenden Kantonen ein absolutes Feuer und Feuerwerksverbot: Graubünden, Wallis und Tessin.

In bestimmten Kantonen gilt ein Feuer und Feuerwerksverbot im Wald und Waldesnähe. Hier gilt aber: Feuer und somit auch das abfeuern von Feuerwerk hat unserer Auffassung nach im Wald grundsätzlich nichts verloren. Wir appellieren hier auch an Ihren menschlich gesunden Verstand wonach Sie bitte auch auf ausgetrocknete Büsche, Wiesen, Felder und dergleichen achten und Sicherheitsabstände von ca. 150 – 200 Meter einhalten.

In der restlichen Schweiz gibt es lediglich Hinweise auf Trockenheit, es droht aber derzeit kein Feuerwerksverbot, bis auf die drei vorgenannten Kantone.
Eine Gute Übersicht über die aktuelle Lage finden Sie auch h i e r – Relevant sind die schwarzen (nicht grauen) Markierungen.

Beachten Sie die Hinweise, steht einem ungetrübten Feuerwerkspass zum 1. August nichts im Wege – wir wünschen „Gut Schuss“