Versandoptionen – rechtliche Hinweise

Fragen zum Versand pyrotechnischer Artikel

Nicht selten werden uns Fragen gestellt, warum dieser eine Artikel versendet wird und warum jener nicht, bzw. warum werden bestimmte Versandoptionen beim bestellen nicht angeboten.
In der Schweiz gelten, zugegebenermassen zum Teil verwirrende und nicht verständliche Regelungen an die wir uns allerdings halten müssen.
Grundsätze
Pyrotechnische Artikel sind unterteilt nach Kategorien: Neben den am meisten geläufigen Kategorien I, II, II und IV gibt es noch andere, wie z.B. T1, P2 und dergleichen mehr.

Je nachdem, welcher Kategorie Ihr Wunschartikel zugeordnet ist, sind auch die Versandoptionen verfügbar.
Versand oder nicht?
Nach Sprengstoffgesetz dürfen Artikel der Kategorien T1, T2, IV, P1 und P2 per Gefahrguttransport in alle Kantone liefern. Bei Artikel, welche bei uns mit KAT 0 bezeichnet sind, ist zudem ein Postversand möglich, da diese keine pyrotechnische Mittel enthalten.

Bei Feuerwerken der Kategorien I, II und II kommt in der Schweiz der Förderalismus zum tragen. Laut Verordnung dürfen diese Artikel nur mit Genehmigung bzw. Bewilligung des jeweiligen Kantons in welches geliefert werden soll erfolgen.
Derzeit verfügen wir über Bewilligungen für folgende Kantone:

Luzern
Bern
Aargau
Solothurn
Genf
Waadt
Basel-Land

Wohnen Sie in einem der vorgenannten Kantone, können wir Ihnen die Artikel der genannten Kategorie per Gefahrguttransport zusenden.

Für alle anderen, bleibt hier leider nur die Möglichkeit des Abholens, denn: Abholen und selbst nach Hause bringen dürfen Sie widerum.

Dies klingt ziemlich kompliziert, aber seien Sie unbesorgt. Unser Onlineshop erkennt automatisch welche Produkte Sie im Warenkorb und wohin Sie die Produkte haben möchten.
Dadurch werden Ihnen nur die Liefer – und Versandmöglichkeiten angezeigt die rechtmässig sind.
Ausblick
Diese vorgenannte rechtliche Situation ist verbindlich und wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keinerlei Ausnahmen machen können.

Dies ist sicherlich nicht nur für Sie ärgerlich, sondern für uns auch, wie Sie sicher verstehen können. Wir arbeiten aber intensiv an einer Lösung, bzw. drängen auf die Erteilung der Bewilligung der noch offenen jeweiligen Kantone.

Sollte sich hier etwas verändern, informieren wir Sie bei einem unserer nächsten Newsletter.

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